Nach Artikel 7 des Landwirtschaftsgesetzes setzt der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im allgemeinen und damit auch für die pflanzlichen so fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann.
Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund die pflanzliche Produktion mit spezifischen Anbaubeiträgen für einzelne Kulturen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst. Der Pflanzenbau zur Ernährung von Mensch und Tier steht im Zentrum.
Der Bund fördert die Züchtung von Nutzpflanzen, die ökologisch und qualitativ hochwertig sind oder den Verhältnissen der verschiedenen Landesgegenden angepasst sind (Artikel 140 des Landwirtschaftgesetzes).
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 19.05.2022
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLWSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz
- Tel.
- +41 58 464 33 85