Der Bereich Pflanzengesundheit hat zum Ziel, die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in neue Gebiete zu verhindern. Dies ist wichtig, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden zu vermeiden. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist für diese Aufgaben auf nationaler Ebene zuständig und wird gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt.
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Das Netzwerk Pflanzengesundheit Schweiz wurde am 18. Februar 2021 offiziell gegründet. Das Netzwerk hat zum Ziel, mithilfe koordinierter Kommunikationsmassnahmen die Gesundheit der Kultur- und Waldpflanzen in der Schweiz besser vor der Einschleppung und Verbreitung von neuen Schädlingen und Krankheiten zu schützen.
Weitere Informationen zum Netzwerk Pflanzengesundheit Schweiz finden Sie hier:
Das Vereinigte Königreich (UK) ist Ende Januar 2020 aus der EU ausgetreten - mit einer Übergangsphase bis Ende 2020. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die UK (mit Ausnahme von Nordirland) für den Handel mit pflanzlichen Waren deshalb als Drittland.
Konkret heisst das:
- Für die Einfuhr von frischem pflanzlichen Material (Pflanzen, Früchte, Gemüse, Schnittblumen usw.) aus der UK (ausgenommen Nordirland) in die Schweiz und die EU braucht es ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich ein Pflanzengesundheitszeugnis. Für bestimmte Waren (z.B. Rebpflanzen) gilt zudem ab diesem Datum ein Einfuhrverbot, wie dies auchg für andere Nicht-EU-Länder bereits der Fall ist. Für den Export von pflanzlichen Ware in die UK müssen die neuen pflanzengesundheitlichen Bestimmungen der UK beachtet werden (oft wird ebenfalls ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt; mehr Information dazu finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/importing-and-exporting-plants-and-plant-products-from-1-january-2021).
- Nordirland gilt bis auf Weiteres quasi als EU-Mitgliedstaat: Pflanzen und andere pflanzenpasspflichtige Waren können zwischen Nordirland und der Schweiz/EU weiterhin mit einem Pflanzenpass gehandelt werden. Anderes pflanzliches Material (Gemüse, Schnittblumen, Früchte usw.) kann wie bisher ohne phytosanitäre Dokumente mit Nordirland gehandelt werden.
Aktuelle Informationen zum Jordan-Virus (Tomato brown rugose virus) finden Sie hier:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 04.03.2021
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