Der Bereich Pflanzengesundheit hat zum Ziel, die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in neue Gebiete zu verhindern. Dies ist wichtig, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden zu vermeiden. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist für diese Aufgaben auf nationaler Ebene zuständig und wird gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt.
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Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Ausbreitung von Popillia japonica Newman im Kanton Tessin
Feuerbrand - Das Wallis wird als Gebiet mit geringer Prävalenz eingestuft
Notfallplan für das Tomato Brown Rugose Fruit Virus ToBRFV (Jordanvirus)
Informationen zum Japankäfer
Brexit: Was gilt ab dem 1. Januar 2021?
Informationen zum Jordanvirus
Aktuelle Informationen zum Japankäfer (Popillia japonica) finden Sie hier:
Das Vereinigte Königreich (UK) ist Ende Januar 2020 aus der EU ausgetreten - mit einer Übergangsphase bis Ende 2020. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die UK (mit Ausnahme von Nordirland) für den Handel mit pflanzlichen Waren deshalb als Drittland.
Konkret heisst das:
- Für die Einfuhr von frischem pflanzlichen Material (Pflanzen, Früchte, Gemüse, Schnittblumen usw.) aus der UK (ausgenommen Nordirland) in die Schweiz und die EU braucht es ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich ein Pflanzengesundheitszeugnis. Für bestimmte Waren (z.B. Rebpflanzen) gilt zudem ab diesem Datum ein Einfuhrverbot, wie dies auchg für andere Nicht-EU-Länder bereits der Fall ist. Für den Export von pflanzlichen Ware in die UK müssen die neuen pflanzengesundheitlichen Bestimmungen der UK beachtet werden (oft wird ebenfalls ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt; mehr Information dazu finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/importing-and-exporting-plants-and-plant-products-from-1-january-2021).
- Nordirland gilt bis auf Weiteres quasi als EU-Mitgliedstaat: Pflanzen und andere pflanzenpasspflichtige Waren können zwischen Nordirland und der Schweiz/EU weiterhin mit einem Pflanzenpass gehandelt werden. Anderes pflanzliches Material (Gemüse, Schnittblumen, Früchte usw.) kann wie bisher ohne phytosanitäre Dokumente mit Nordirland gehandelt werden.
Aktuelle Informationen zum Jordan-Virus (Tomato brown rugose virus) finden Sie hier:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.03.2023
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