Organisation und Struktur

Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist eine gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführte Einheit, welche die Umsetzung des Pflanzengesundheitsrechts gewährleistet.

Der EPSD ist auf nationaler Ebene zuständig, die Einschleppung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in die Schweiz und deren Verbreitung innerhalb der Schweiz zu verhindern. Die Früherkennung von neuen potenziell besonders gefährlichen Schadorganismen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des EPSD.

Der EPSD ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Zum Beispiel führen EPSD-Pflanzenschutzinspektorinnen und -inspektoren täglich Einfuhrkontrollen an den Flughäfen Genf und Zürich durch, um den Gesundheitszustand von pflanzlichen Waren, die gewerblich oder von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern in die Schweiz importiert werden, zu überprüfen.

  • Der EPSD registriert Betriebe, welche in der Produktion und/oder im Handel mit bestimmten pflanzlichen Waren tätig sind (Baumschulen, Saatgut-Produzenten, Gärtnereien, Produzenten von Verpackungsmaterial aus Holz usw.), und erteilt Betriebszulassungen im Rahmen des Pflanzengesundheitsrechts (Pflanzenpass, ISPM15-Markierung). Durch jährliche administrative und phytosanitäre Kontrollen dieser Betriebe überprüft der EPSD, ob die über 1'000 zugelassenen Betriebe die Zulassungsvoraussetzungen und ihre Pflichten erfüllen – wie beispielsweise die korrekte Ausstellung von Pflanzenpässen und die Befallsfreiheit der produzierten und gehandelten Pflanzen. Ein Teil der Kontrollen wird von externen Kontrollorganisationen (Veriplant AG, Swisssem / Vermehrungsorganisationen und SKSH AG) im Auftrag des EPSD durchgeführt.

    Weitere Informationen zum Handel mit Pflanzenmaterial

  • Zusammen mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten und Waldschutzbeauftragten organisiert der EPSD jährliche Gebietsüberwachungen, um das Auftreten eines als Quarantäneorganismus geregelten Schädlings oder Krankheitserregers so rasch wie möglich festzustellen.
  • Tritt ein Quarantäneorganismus in der Schweiz auf, legt der EPSD die Massnahmen zur Tilgung oder Eindämmung dieses Schadorganismus fest. Dafür erarbeitet er auch entsprechende Notfallpläne. Wird der Befall in einem zugelassenen Betrieb festgestellt, ist der EPSD zudem für die Durchführung beziehungsweise Anordnung von Bekämpfungsmassnahmen zuständig (ausserhalb dieser Betriebe ist der Kanton zuständig).

    Weitere Informationen zu Quarantäneorganismen

    Weitere Informationen zu den Notfallplänen
  • Der EPSD entwickelt aufgrund der pflanzengesundheitlichen Situation in Europa und in Abstimmung mit dem EU-Recht das Pflanzengesundheitsrecht der Schweiz weiter und koordiniert dessen Vollzug auf nationaler Ebene. Er erarbeitet in Zusammenarbeit mit Agroscope, der Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), kantonalen Stellen sowie mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden Strategien zur Überwachung und Bekämpfung von geregelten Schadorganismen.
  • Er informiert zudem die Kantone und die Berufsorganisationen über das Auftreten von Quarantäneorganismen, stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung und bildet die Fachleute aus.

International ist der EPSD im engen Kontakt mit der Europäischen Kommission, den nationalen Pflanzenschutzdiensten der EU-Mitgliedstaaten, der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) sowie mit dem Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC). Da die Schweiz und die EU einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum bilden und auch ein reger Warenaustausch mit Nicht-EU-Ländern stattfindet, ist ein guter internationaler Austausch im Bereich Pflanzengesundheit unerlässlich.

Agroscope und WSL

Agroscope unterstützt den EPSD mit Fachwissen über Schadorganismen im Bereich Landwirtschaft und produzierender Gartenbau und ihren Laboren, die für den Vollzug des Pflanzengesundheitsrechts die Diagnostik von Proben auf Pflanzenkrankheiten und -schädlinge sicherstellen.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) ist für die wissenschaftlich-technischen Belange der Pflanzengesundheit im forstlichen Bereich zuständig.

Die zwei Forschungsanstalten unterstützen den EPSD bei der Durchführung von Risikoanalysen und bei der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Agroscope und die WSL arbeiten ebenfalls bei der Gebietsüberwachung bezüglich Quarantäneorganismen und anderen neuen Schadorganismen mit. 

Kantonale Stellen

Die Kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) und Waldschutzbeauftragten leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Pflanzengesundheit in der Schweiz. Sie sind insbesondere für die Durchführung der jährlichen Gebietsüberwachung in Bezug auf bestimmte Quarantäneorganismen sowie das Ergreifen bzw. Anordnen von Bekämpfungsmassnahmen bei Auftreten eines solchen Schadorganismus im Inland zuständig (ausser es betrifft einen zugelassenen Betrieb, s. oben).

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 20.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.
+41 58 462 25 50

phyto@blw.admin.ch

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