Zucht- und Nutztiere der Gattungen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

Bilderserie Einfuhr Rinder Schweine Pferde_NEU

Wie ist die Einfuhr von Zucht- und Nutztieren geregelt?

Um Zucht- und Nutztiere zu importieren, benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB. Wer einen Kontingentsanteil besitzt, kann zum tiefen Kontingentszollansatz KZA importieren. Wer keinen solchen Anteil hat, muss bei Importen den hohen Ausserkontingentszollansatz AKZA bezahlen.

Wie komme ich zu einem Anteil am Zollkontingent?

Für jede Tiergattung gibt es ein Zollkontingent (ZK) bzw. Teilzollkontingent (TKZ):

  • ZK-Nr. 2, Tiere der Rindviehgattung
  • ZK-Nr. 3, Tiere der Schweinegattung
  • TZK-Nr. 4.1, Tiere der Schafgattung
  • TZK-Nr. 4.2, Tiere der Ziegengattung

Das ZK Tiere der Rindviehgattung wird versteigert; die restlichen ZK werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche im BLW verteilt (Windhund an der Bewilligungsstelle).

Besondere Bedingungen bei der Einfuhr von Zucht- und Nutztieren

Seit dem 1. Januar 2019 sind Kälber der Fleischrinderrassen bis zum Alter von sechs Monaten bei Fuss der Mutter (Tarif-Nr. 0102.2110, 0102.2991) sowie Gitzi (Tarif-Nr. 0104.2010) und Lämmer (0104.1010) bis zum Alter von 14 Tagen bei Fuss der Mutter mit Schlüssel 911 zu verzollen. Details siehe www.tares.ch

 

Grundsätzlich dürfen im Zollkontingent (d.h. zum KZA) nur reinrassige Zuchttiere eingeführt werden, die im Herdebuch einer anerkannten ausländischen Zuchtorganisation eingetragen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch der Import von nicht reinrassigen Zuchttieren und Nutztieren zur Zucht im Zollkontingent möglich.

Abstammungsausweise von Zuchttieren müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sie begleiten das Zuchttier bei der Einfuhr.

Zollkontingente - Schweine, Schafe und Ziegen

Die Kontingentsanteile werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche im BLW verteilt (Windhund an der Bewilligungsstelle). Das Zollkontingent Tiere der Schweinegattung umfasst 100 Stück pro Jahr, und die Teilzollkontingente Tiere der Schafgattung bzw. Tiere der Ziegengattung umfassen 500 bzw. 100 Stück pro Jahr

Das Gesuch für einen Anteil am Zollkontingent «Schweine, Schafe, Ziegen» reichen Sie ausschliesslich mit der Webapplikation www.eKontingente.admin.ch ein. 

Das Gesuch kann frühestens ab dem ersten Werktag im Oktober vor Beginn der Kontingentsperiode eingereicht werden.

Versteigerung Zollkontingent "Tiere der Rindviehgattung"

Archiv: Tiere der Rindviehgattung

Weiterführende Informationen 

Letzte Änderung 07.11.2023

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/zucht-und-nutztiere.html