Koexistenz

Als Koexistenz gilt das gleichzeitige, aber unabhängige Vorhandensein von Anbausystemen mit und ohne GVO. Sie beruht auf einer Vielzahl an Massnahmen.

Was bedeutet Koexistenz?
Der Anbau von GVO wurde in der Schweiz mittels einer Übergangsmassnahme (Moratorium) verboten. Das Gentechnikgesetz bildet den stengen rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen GVO hierzulande reguliert sind. Dieser Rahmen wurde ausserhalb des Moratoriums jedoch nie konkret erprobt. Viele Fachleute gehen davon aus, dass er ungenügend sein dürfte, um die Koexistenz sicherzustellen, und einer Anpassung bedarf. Zur Gewährleistung der Koexistenz sind Massnahmen und Regulierungen notwendig, um:

  • das Nebeneinander der konventionellen, GVO- und Bio-Branche sicherzustellen;

  • die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu wahren (Label, Rückverfolgbarkeit);

  • allfällige den Produzentinnen und Produzenten entstehende Schäden zu verhindern (Haftpflicht);
    und

  • die Branchen in das nationale und internationale Landwirtschaftssystem zu integrieren (Einhaltung internationaler Abkommen).

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Letzte Änderung 25.05.2023

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