Weitere Bedingungen bei der Einfuhr von Samen von Stieren
Für die künstliche Besamung dürfen nur Samen von Stieren vertrieben und übertragen werden, die im Herdebuch einer inländischen oder ausländischen Zuchtorganisation aufgenommen sind. Samen von Stieren mit Erbfehlern muss gekennzeichnet werden.
Abstammungsausweise für Samen von Stieren müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sie begleiten den Samen bei der Einfuhr.
Bei Gewinnung, Lagerung und Vertrieb von Samen von Stieren müssen zudem die veterinärrechtlichen Bestimmungen gemäss Tierseuchenverordnung eingehalten werden.