Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 eröffnet
Bern, 29.01.2018 - Mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 stellt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Änderungsentwürfe zu 14 Bundesrats- und zwei Departementsverordnungen zur Diskussion, darunter die Nachfolgeregelung zum auslaufenden Schoggigesetz. Daneben werden Neuerungen bei der Kontrollkoordination, beim Pflanzenschutz und den Direktzahlungen vorgeschlagen. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai 2018.
Das Verordnungspaket 2018 sieht Änderungen in den unterschiedlichsten Bereichen vor. Insbesondere enthält das Paket die Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss über die Umsetzung des WTO-Ministerbeschlusses über den Ausfuhrwettbewerb: Die Nachfolgeregelungen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (Schoggigesetz) sind in den Änderungen der Einzelkulturbeitrags-, Milchpreisstützungs- und Zollverordnung enthalten.
Zwei Verordnungen werden total revidiert. In der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben sollen die Vorgaben für die Grundkontrollen und die risikobasierten Kontrollen angepasst und präzisiert werden. Mit der revidierten Pflanzenschutzverordnung kann die Gleichwertigkeit der phytosanitären Bestimmungen und der freie Warenverkehr mit der EU erhalten werden.
In der Direktzahlungsverordnung soll ein neuer Ressourceneffizienzbeitrag für den Herbizidverzicht auf offener Ackerfläche eingeführt werden. Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) soll durch einen variablen Milchviehbeitrag je nach Alpungsdauer abgelöst werden.
Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Homepage des BLW heruntergeladen werden.
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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste, Tel. 058 462 81 28; juerg.jordi@blw.admin.ch
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