Ab dem Jahr 2019 richtet der Bund erstmals eine Zulage von 4,5 Rp./kg
Milch an alle Produzenten und Produzentinnen von Verkehrsmilch aus.
Dadurch sollen sie für den höheren Marktdruck kompensiert werden, dem
sie nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte («Schoggigesetz») bei der Belieferung der
Nahrungsmittelindustrie ausgesetzt sind. Für diese Zulage wurden knapp
150 Millionen Franken aufgewendet.
Letzte Änderung 17.04.2023